Satzungsgemäß (§29 der Satzung) verfügt die Görres-Gesellschaft über einen Beirat, für den die folgenden Aufgaben definiert sind:
(1) Der Beirat besteht aus qualifizierten Wissenschaftlern, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands aus ihrer Mitte auf Lebenszeit berufen werden. Die Mitgliedschaft im Beirat erlischt, wenn die Mitgliedschaft in der Görres-Gesellschaft erlischt.
(2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung in Fragen, die das wissenschaftliche Profil der Görres-Gesellschaft betreffen, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder.